Forschungsansatz

 

Die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung  provet  arbeitet mit einem interdisziplinären Team von Wissenschaftlern zu Fragen der Technikfolgenforschung. In Forschungs- und Beratungsprojekten werden Chancen und Risiken des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechniken untersucht.

Technikfolgenabschätzung

Mit Hilfe von Szenarien schätzt provet die Weiterentwicklung der Technik, ihrer Anwendungen und der gesellschaftlichen Folgen ab. Sie basieren auf festgestellten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Trends.

Technikbewertung

Technikanwendungen bewertet provet vor allem mit Hilfe der in der Projektgruppe entwickelten und konkretisierten Kriterien Verletzlichkeit und Verfassungsverträglichkeit. Alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens werden zunehmend vom Funktionieren der Informations- und Kommunikationstechniken abhängig. Die Verletzlichkeit der Informationsgesellschaft bestimmt sich daher aus der Wahrscheinlichkeit großer Schäden für die Gesellschaft oder gesellschaftliche Gruppen durch den Ausfall oder Mißbrauch informationstechnischer Systeme. Mit dem Kriterium der Verfassungsverträglichkeit werden die Veränderungen der Verwirklichungsbedingungen von Grundrechten und Verfassungszielen wie der freien Entfaltung der Persönlichkeit, dem Sozialstaatprinzip, der Demokratie und dem Rechtsstaat durch die Informatisierung der Gesellschaft untersucht.

Technikgestaltung

Ziel der Gestaltung von Informations- und Kommunikationsystemen ist es, absehbare Risiken von Technikanwendungen zu vermeiden und zusätzliche Chancen zu erschließen. Gestaltungsvorschläge entwickeln wir einerseits aus der vergleichenden Bewertung von Technikalternativen, andererseits konkretisieren wir rechtliche Vorgaben in einem mehrstufigen Prozess zu Anforderungen an informationstechnische Systeme. Die Verletzlichkeit der Gesellschaft kann vermindert werden, wenn die Abhängigkeit von der Informations- und Kommunikationstechnik und ihren Infrastruktursystemen gering gehalten wird. Soziale Sicherungszwänge gegenüber Menschen sollen vermieden werden. Die Verfassungsverträglichkeit von Techniksystemen wird verbessert, wenn sie in ihren Funktionen die Ziele des Grundgesetzes und der sie konkretisierenden Gesetze (prominentes Beispiel: Datenschutzrecht) unterstützen.

Defizite der Technikgestaltung können teilweise durch Organisation und rechtliche Regelungen kompensiert werden. Aussichtsreich sind daher Systemlösungen, in denen Anforderungen an die Technik mit organisatorischen Maßnahmen und rechtlichen Vorgaben abgestimmt sind. provet berücksichtigt in besonderem Maße die Wechselwirkungen zwischen sozialen, technischen und rechtlichen Systemen und sucht gemeinsam mit Entwicklern, Betreibern und Anwendern nach Realisierungsmöglichkeiten für sozialverträgliche Technikgestaltung.

Arbeiten

provet führt Forschungsprojekte durch, erstellt wissenschaftliche Gutachten, schlägt konkrete Maßnahmen der Technikgestaltung vor, fördert die kritische Diskussion in Workshops und Seminaren, berät Betriebs- und Personalräte, entwickelt Datenschutz- und Revisionskonzepte und publiziert Forschungsergebnisse.